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   LAG Hessen, 13.11.2013 - 6 Sa 504/13   

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https://dejure.org/2013,53383
LAG Hessen, 13.11.2013 - 6 Sa 504/13 (https://dejure.org/2013,53383)
LAG Hessen, Entscheidung vom 13.11.2013 - 6 Sa 504/13 (https://dejure.org/2013,53383)
LAG Hessen, Entscheidung vom 13. November 2013 - 6 Sa 504/13 (https://dejure.org/2013,53383)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 BetrAVG, § 2 SGB XII, § 138 Abs. 1 BGB, § 1 BetrAVG, SGB XII § 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG § 1; SGB XII § 2; BGB § 138 Abs. 1
    Wirksamkeit der im Ermessen des Versorgungsträgers stehenden Einstellung der Waisenrente nach Überleitung des Anspruchs auf den Träger der Sozialhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.01.2011 - IV ZR 7/10

    Pflichtteilsverzicht eines behinderten Sozialleistungsbeziehers

    Auszug aus LAG Hessen, 13.11.2013 - 6 Sa 504/13
    Danach sind Verfügungen von Todes wegen, in denen Eltern eines behinderten Kindes die Nachlassverteilung so gestalten, dass das Kind zwar Vorteile aus dem Nachlassvermögen erhält, der Sozialhilfeträger auf dieses jedoch nicht zugreifen kann, grundsätzlich nicht sittenwidrig, sondern vielmehr Ausdruck der sittlich anzuerkennenden Sorge für das Wohl des Kindes über den Tod der Eltern hinaus (vgl. BGH, Urteil vom 19.01.2011 - IV ZR 7/10 - Blatt 157 bis 167 d. A ).

    Insbesondere bei Hilfebeziehern mit Behinderungen ließe sich somit keine hinreichend konsequente Durchführung des Nachrangs der öffentlichen Hilfe entnehmen, die - bezogen auf die Errichtung eines Behindertentestaments wie auch für einen Pflichtteilsverzicht - die Einschränkung der Privatautonomie über § 138 Abs. 1 BGB rechtfertigen würde (vgl. BGH, Urteil vom 19.01.2011 - IV ZR 7/10 - a.a.O.).

  • BAG, 08.12.2015 - 3 AZR 141/14

    Waisenrente - Änderung einer Ermessensentscheidung - Nachranggrundsatz

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 13. November 2013 - 6 Sa 504/13 - wird zurückgewiesen.
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